Mietrecht von Massimo Füllbeck
Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten.
AG Leonberg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 2 C 11/19
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten.
AG Leonberg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 2 C 11/19
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