Mieterhöhung: Konkludente Mieterhöhungsvereinbarung durch dreimalige Zahlung der erhöhten Miete?

Mietrecht von Massimo Füllbeck

Die Zustimmungserklärung ist nach § 558b Abs. 1 BGB formlos möglich. Sie kann deshalb nach allgemeinen Grundsätzen auch konkludent, insbesondere durch Zahlung der erhöhten Miete erklärt werden.

Eine dreimalige Zahlung der erhöhten Miete kann als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden.

BGH, Beschluss vom 30.01.2018, VIII ZB 74/16

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