Zur Frage der Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung

Mietrecht von Massimo Füllbeck

Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.

BGH, Urteil vom 06.06.2018 VIII ZR 38/17

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