Externer Dienstleister für Mülltrennung – umlagefähig?

Mietrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten.
BGH, Urteil vom 5. Oktober 2022, Az. VIII ZR 117/21