NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Begründungserfordernis bei Eigenbedarfskündigung; Fortsetzungsverlangen des Mieters

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke

Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt. Dagegen muss die Begründung keine Ausführungen zu Räumlichkeiten enthalten, die für den Begünstigten alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten.

BGH, Urteil vom 15.3.2017, VIII ZR 270/15

PDF

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?

Mietrecht von Rüdiger Fritsch

Wie kann einem Mieter form- und fristgerecht gekündigt werden?

Diese Frage bewegt jeden Vermieter, den einen Mieter loswerden möchte, insbesondere wenn dieser sich nicht vertragsrecht verhält. Denn wenn es um vermieteten Wohnraum geht, müssen besondere Kündigungstatbestände vorliegen. Ärgerlich wird es dann, wenn ein Kündigungsgrund (Mietrückstände) eigentlich auf der Hand liegt, die Kündigung aber an Formalien scheitert.

Zu einer solchen formellen Frage hat sich der für Wohnraummietsachen zuständige VIII. Senat des BGH unlängst geäußert.

pdf