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DIE ANDRE Hausverwaltung ist immer besser! Auch bei Ihnen in Karben!

Mit gut 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich, sind wir in Karben genau der richtige Partner für Sie zum Thema Hausverwaltung. Mit unseren zahlreichen Serviceleistungen und mit einer ganzen Reihe von Qualitätsmerkmalen sind wir sicher, auch Ihre Immobilie zu Ihrer vollsten Zufriedenstellung verwalten zu können.

Diese Serviceleistungen und Qualitätsmerkmale sind die Basis für unseren Service:

  • Regelmäßige Begehungen Ihrer Liegenschaften
  • Wir planen die Eigentümerversammlung. Sorgfältige Vor- und Nachbereitungen der Eigentümerversammlung ist für unser Team eine Selbstverständlichkeit.
  • Vorlegung von vollständigen und transparenten Abrechnungen inkl. aller steuerrelevanten Bescheinigungen
  • Fortlaufende Qualifizierungen unserer Mitarbeiter
  • 40 Stunden wöchentlich telefonische Erreichbarkeit
  • Neben einer stetigen und kontinuierlichen Begutachtung Ihrer Versorgungsverträge, optimieren wir ebenso in regelmäßigen Abständen Ihre Versicherungsverträge rund um Ihr Haus und Grundstück
  • Ausgezeichneter Versicherungsschutz gegen Vermögens- und auch Vertrauensschäden
  • Selbstverständlich sind wir Mitglied im Verband der hessischen Immobilienverwalter (VdIVH)

 

DieAndre

Sie haben Fragen rund um die Thematik Hausverwaltung in Karben? Kontaktieren Sie uns noch heute – Unser 5-köpfiges Team hilft Ihnen jederzeit gerne!

An den folgenden zehn Leistungsversprechen lassen wir uns messen. Wenn wir einen dieser Punkte nicht einhalten, erstatten wir Ihnen eine Verwaltergebühr zurück:

  • Erwartungsgemäß achten wir darauf, dass Sie vor dem Ablauf von Ausschlussfristen oder Steuerterminen im Besitz aller notwendigen Abrechnungen sind. Sollte dies aufgrund von externen Gegebenheiten nicht möglich sein, untersützen wir Sie mit den nötigen Erklärungen bzw. Bescheinigungen.
  • Mindestens zweimal pro Jahr Schulung unserer Mitarbeiter, um andauernd auf dem neusten Stand der Rechtssprechung und Gesetzgebung bleiben zu können. Möglichkeit der Einsichtnahme von Nachweisen ist selbstverständlich kein Problem.
  • Sie können zu jederzeit alle Ihr Objekt betreffenden Unterlagen kostenfrei bei uns einsehen. Hierzu können Sie einen Termin bei uns im Büro vereinbaren oder wir stellen die Möglichkeit im Rahmen einer Objektbegehung. Erwartungsgemäß können wir Ihnen Kopien aller Unterlagen (gegen Kostenerstattung) zur Verfügung stellen.
  • Beantwortung jeder Anfrage innerhalb eines definierten Zeitraums (mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub) mit mindestens einem Zwischenbescheid: Telefonanrufe innerhalb eines Tages (24 h), E-Mails innerhalb von 48 h und Briefe innerhalb einer Woche. In der Regel sind wir aber schneller!
  • Bei der Herausgabe von Reparatur- und Sanierungsaufträgen achten wir auf eine Abwicklung auf Basis umweltfreundlicher und ressourcenschonender Materialien und Techniken ohne, dass sich die anderen Konditionen verändern.
  • Wir stellen unseren Eigentümern und Mietern auf unserer Internetseite einen geschützten Bereich zur Verfügung, in dem Sie jederzeit wichtige Dokumente (wie z.B. Teilungserklärung, Versicherungsschein, usw.) abrufen können. Auch die Handwerkerangebote für beschlossene Sanierungsarbeiten liegen hier vor.
  • Ein regelmäßiger Besuch der von uns betreuten Objekte (mindestens zwei Mal pro Jahr) ist genauso selbstverständlich, wie das regelmäßige Treffen (auch mindestens zwei Mal pro Jahr) mit den Beiräten. Eigentümer- bzw. Mietersprechstunden finden auch spätestens halbjährlich statt.
  • Wir überprüfen regelmäßig die Qualität unserer Lieferanten. Von klar definierten Auschreibungs- und Auftragsbedingungen über erstklassige Referenzen bis hin zu Zahlungsmöglichkeiten unter Ausnutzung von Skonto sind nur einige Punkte, die maßgeblich sind für unsere Wahl von potenziellen Lieferanten bzw. Dienstleistern für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
  • Über Rücklagen für Instandhaltungen verfügen wir auf Wunsch nur gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der WEG und die Mietzahlungen verbuchen wir ausschließlich auf Treuhandkonten, die im Falle einer Insolvenz geschützt sind.
  • Damit genug Zeit für die Überprüfung vorhanden ist, wird die Hausgeldabrechnung bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung vorgelegt.