Wer zahlt die Eigenbeteiligung bei einem Versicherungsschaden im Sondereigentum?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

  1. Hat die WEG einen Gebäudeversicherungsvertrag abgeschlossen und wird vom Versicherer ein im Sondereigentum eingetretener Schaden reguliert, hat der geschädigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Auskehr der von der Wohnungseigentümergemeinschaft empfangenen Versicherungsleistung. (…)
  2. Ist zwischen dem Versicherer und der Wohnungseigentümer-gemeinschaft im Rahmen des Gebäudeversicherungsvertrages
    ein Selbstbehalt vereinbart, ist dieser bei einem Schadenseintritt im
    Sondereigentum im Innenverhältnis zwischen der Wohnungs- eigentümergemeinschaft und den einzelnen Wohnungseigentümern von dem Verband zu tragen. Der geschädigte Wohnungseigentümer
    hat gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Freistellungs- bzw. Ausgleichsanspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe des Selbstbehalts.
    LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2018 – 11 S 23/17