Wer trägt die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung unter der Verwalterzustimmung?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Der Notar kann den Verwalter, der die Genehmigung zu einer Veräußerung erteilt, wegen der Kosten der Unterschriftsbeglaubigung gem. § 29 Nr. 1 GNotKG jedenfalls dann in Anspruch nehmen, wenn nicht deutlich gemacht wird, dass im Namen und im Auftrag der Beteiligten des Kaufvertrags gehandelt wird.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2018 – 19 OH 7/17