Wann ist der Balkon Sondereigentum?

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Einer der „Klassiker“ des Wohnungseigentumsrechts besteht in der Streitfrage, ob denn Balkone zum Sondereigentum oder zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören.

Typischerweise kommt diese Frage immer dann auf, wenn die Balkone aufgrund von Bauschäden an tragenden Bauteilen saniert werden müssen.

In diesen Fällen streiten der betroffene Sondereigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft oftmals darüber, wer nun für die Kosten der Instandsetzungsmaßnahmen zu tragen habe. Das Landgericht Itzehoe nahm kürzlich die Gelegenheit wahr, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen

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