Verwaltervergütung nach dem „Baukasten-System“

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Die Ermächtigung bestimmter Wohnungseigentümer zum Abschluss eines bestimmten VerwalterFormular-Vertrages, in dem die Verwaltervergütung nach dem „Baukasten-System“ (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2019 – V ZR 278/17, ZMR 2020, 206) geregelt ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Aufteilung (Preisspalten) in eine Grundvergütung für bestimmte Leistungen sowie variable Vergütungen für Einzelleistungen und Aufwendungsersatz ist transparent.
LG Köln, Urt. v. 10.09.2020, Az. 29 S 263/19