Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Beginn einer Eigentümerversammlung sollte regelmäßig werktags nicht vor 17 Uhr liegen. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt allein noch nicht zur erfolgreichen Anfechtbarkeit.
LG Stuttgart, Beschl. v. 23.4.2020, Az. 19 S 23/20