Umwidmung von Teilen einer Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann beschließen, Anteile der Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen.

Der Beschluss muss aber ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

AG Lübeck, Urteil vom 18.03.2022 – 35 C 52/21 WEG