Teilnahme an Eigentümerversammlungen unter 2G-Plus-Voraussetzungen

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung war Wohnungseigentümern infolge der geltenden gesetzlichen Regelungen nicht unzumutbar erschwert, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung unter „2-G Plus“ Voraussetzungen möglich war und dies keinen Ausschluss nicht geimpfter oder infizierter Wohnungseigentümer, und damit keinen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Eigentümerrechte darstellt.
AG München, Beschluss vom 06.12.2021 – 1293 C 19127/21