Reicht ein Preisspiegel zur Beschlussfassung?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 4.7.2022, 2-13 S 35/22, Az. VIII ZR 117/21