Muss der Ersteher die Nutzung des früheren Eigentümers nach Entziehung des Wohnungseigentums beenden?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.

BGH, Urteil vom 18. 11. 2016 – V ZR 221/15, NZM 2017, 37

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