Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.
AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 Az. 14 C 136/21