Entziehung des Wohnungseigentums; gemeinschaftswidriges Verhalten

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
BGH, Urteil vom 25.01.2018, V ZR 141/17

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