„Eltern-Kind-Zentrum“ im Ladenlokal zulässig?

Wohnungseigentumsrechnung von Rüdiger Fritsch

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt die wörtliche Bezeichnung einer Wohnungseigentumseinheit im Rahmen der Teilungserklärung eine sog. Nutzungszweckbestimmung dar, auf deren Einhaltung jeder Wohnungseigentümer einen individuell durchsetzbaren Rechtsanspruch besitzt. Der Bundesgerichtshof hat nun zu dieser immer wiederkehrenden Frage eine Grundsatzentscheidung gefällt, die sich auf die Zulässigkeit der Kinderbetreuung bezieht (vgl.: BGH, Urt. v. 13.12.2019 – V ZR 203/18).