Abnahmeklauseln in Erwerberverträgen

Baurecht von Massimo Füllbeck

Die von einem Bauträger in den Erwerberverträgen gestellte Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV erfolgt, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam (entgegen OLG Dresden, IBR 2013, 82).
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2018 – 29 U 163/17