Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der eigenmächtige Einbau einer Ladestation (Wall-Box nebst Aufputz-Verkabelung) für ein Elektroauto in der Tiefgarage einer WEG-Anlage stellt eine bauliche Veränderung dar. (…) Bereits das Verlegen des Stromkabels und die Verbindung zu dem Hausanschlussraum stellen einen nicht unerheblichen Nachteil für die übrigen Eigentümer dar. (…) Auch im Vorgriff auf § 20 Abs. 2 WEMoG muss das Verfahren weder ausgesetzt noch die Ladestation geduldet werden.
LG Düsseldorf, Urt.v. 04.08.2020, Az. 25 S 134/19