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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Umsetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.

LG Frankfurt/M., Beschluss vom 15.02.2017, 2-13 S 128/16

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Vollstreckung des Anspruchs auf Fertigung der Jahresabrechnung

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Wechselt die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, erfolgt dies seitens des früheren Verwalters oftmals nicht ganz freiwillig.

Insbesondere bei der Ablösung eines inkompetenten oder schlichtweg unwilligen Verwalters kommt es regelmäßig zum Streit. Wie gehen nun die Eigentümer richtig vor, wenn der bisherige Amtsinhaber die eigentlich von ihm zu erstellende Jahresabrechnung einfach nicht vorlegt?

Der unter anderem für Rechtsbeschwerden über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständige I. Senat des BGH hat hierzu eine Entscheidung gefällt, die diese Frage erledigt haben dürfte.

Vgl.: BGH, Beschl. v 23.6.2016 – I ZB 5/16

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Instandsetzung auf den Beirat delegiert – haftet der Verwalter für Schadenersatz?

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

  1. „Wird die Auftragsvergabe einer Sanierungsmaßnahme durch die Gemeinschaft auf die Verwaltung und den Beirat delegiert, liegt eine Pflichtverletzung des Verwalters und damit verbunden ein Schadenersatzanspruch nicht vor.
  2. Der Verwalter schuldet regelmäßig keine bauleitende Überwachung.“
    AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 27.05.2016 – 883 C 11/14

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Amtsniederlegung durch den Verwalter

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich von ihrem Verwalter aus wichtigem Grund vorzeitig lösen kann, wird viel  geschrieben (und gestritten.) Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und welche Rechtsfolgen sind zu beachten, wenn die Wohnungseigentümer (berechtigt oder unberechtigt) den WEG-Verwalter aus dem Amt entfernen und den Verwaltervertrag (fristlos) kündigen wollen?

Was aber, wenn einmal der Verwalter von seinen Eigentümern „die Nase voll“ hat und er die Wohnungseigentümergemeinschaft kurzerhand vor die Tür setzen will? Hierzu hat sich das AG Hamburg-Blankenese mit beachtlichen Ergebnissen geäußert

vgl.: AG Hamburg-Blankenese, Urt. v. 05.01.2016 – 539 C 47/15

 

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