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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Bei Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften ist Beschluss nichtig!

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der im Widerspruch zu bauordnungsrecht-lichen Vorschriften eine Duldung des regelmäßigen Haltens von Lieferfahrzeugen in der auf dem Grundstück der Wohnungseigentümer befindlichen Feuerwehrzufahrt zusagt, ist nichtig.
BGH, Urteil vom 28. Januar 2022 – V ZR 106/21