Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, RiAG
Der Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung ist im Schadensfall nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuteilen, vielmehr trägt die Gemeinschaft diesen allein (Anschluss an LG Karlsruhe vom 22.11.2018 – 11 S 23/17, ZWE 2019, 324).
LG Frankfurt/M., Urteil vom 20.05.2021, Az. 2-13 S 149/19