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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Welche Angaben müssen im Ladungsschreiben zur ETV enthalten sein (hier: Vertretung)?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

  1. Die Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung muss regelmäßig nicht auf eine Vertretungsmöglichkeit oder einen Stimmrechtsausschluss hinweisen. Erfolgt ein derartiger Hinweis jedoch, muss die Regelung zutreffend wiedergegeben werden. Daher liegt ein Ladungsmangel vor, wenn die Einberufung nach dem Empfängerhorizont entgegen der Gemeinschaftsordnung so zu verstehen ist, dass nur Mitglieder des Verwaltungsbeirats mit der Vertretung in der Eigentümerversammlung bevollmächtigt werden dürfen.
  2. Eine erfolgreiche Anfechtung wegen eines solchen Ladungsmangels setzt voraus, dass der Kläger fristgerecht zumindest vorträgt, dass ein Ladungsmangel vorliegt, jedenfalls ein Eigentümer zur Versammlung nicht erschienen ist und keinen Vertreter entsendet hat und einen Vertreter geschickt hätte, wenn er ordnungsgemäß, also unter korrekter Angabe der Vertretungsmöglichkeiten, eingeladen worden wäre. Erst dann greift die Vermutung ein, dass die Rechtsverletzung ursächlich für das Beschlussergebnis geworden ist.
    LG München I, Urt. v. 4.11.2021, 36 S 14711/20