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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Ein Selbständiges Beweisverfahren darf ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung eingeleitet werden

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum gegen die übrigen Wohnungseigentümer setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.

BGH, Beschluss vom 14.03.2018, V ZB 131/17

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