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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Zulässigkeit langfristiger Umlage von Kabelgebühren?

Mietrecht von Massimo Füllbeck

§ 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 BetrKV die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar. OLG Hamm, Urteil vom 28.5.2020, Az. 4 U 82/19
(Revision beim BGH eingelegt unter: I ZR 106/20)