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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Sondervergütung des Verwalters für die Prozessbegleitung – wer ist Kostenträger?

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

Entsteht aufgrund einer Vereinbarung im Verwaltervertrag für die Prozessbegleitung durch den Verwalter ein besonderer Verwaltungsaufwand, so können diese Kosten qua Beschluss nach § 21 Abs. 7 WEG auf den Verursacher umgelegt werden, § 16 Absatz 8 WEG steht dem nicht entgegen. Auszug aus LG Dortmund, 1 S 437/15 vom 19.04.2016

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