Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Beschluss, der dem Hausmeister oder dessen Stellvertreter die ausschließliche Befugnis zum Öffnen und Schließen des Hausflurfensters überträgt, ist nichtig.
LG Koblenz, Urt. v. 22.8.2016 – 2 S 15/16
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Beschluss, der dem Hausmeister oder dessen Stellvertreter die ausschließliche Befugnis zum Öffnen und Schließen des Hausflurfensters überträgt, ist nichtig.
LG Koblenz, Urt. v. 22.8.2016 – 2 S 15/16
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