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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Beschlussersetzung nach Verweigerung des Anbaus eines Außen-Aufzugs an einer Jugendstilvilla

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Außenaufzügen entstehen, haben nicht das Gewicht einer grundlegenden Umgestaltung der gesamten Wohnanlage.
Für das „Ob“ (irgend-)eines Aufzugs ist von Bedeutung, ob der Anbau eines/jedes denkbaren Aufzugs nur im Teilbereich „Hinterhaus“ ein krasser Eingriff in die äußere Gestalt der maßgeblich vom Vor-derhaus geprägten Gesamtanlage wäre, der unweigerlich deren charakteristisches Aussehen maßgeb-lich umgestalten würde.
LG München I, Urteil vom 8.12.2022, 36 S 3944/22