NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) die (Teil-)Abnahme einer Werkleistung wirksam erklären?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) kann zwar die Herstellungsansprüche der Erwerber an sich ziehen, sie ist aber nicht befugt, die Abnahme der Werkleistung zu erklären.
Haben die Parteien eines Bauvertrags die Möglichkeit von Teilabnahmen nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk gegen den Willen des Auftragnehmers in Teilen abzunehmen.
OLG München, Urteil vom 22.03.2022, 28 U 3194/21

Abnahmeklauseln in Erwerberverträgen

Baurecht von Massimo Füllbeck

Die von einem Bauträger in den Erwerberverträgen gestellte Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV erfolgt, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam (entgegen OLG Dresden, IBR 2013, 82).
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2018 – 29 U 163/17