Neuigkeiten zu § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)

Steuerrecht von Massimo Füllbeck

  1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.
  2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.
    BFH, Urteil vom 13.5.2020 – VI R 4/1