Anforderungen an eine Mietänderungserklärung aufgrund einer im Wohnraummietvertrag vereinbarter Indexmiete

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke

Eine Mietänderungserklärung bei der Indexmiete erfordert gemäß § 557b Abs. 3 Satz 1, 2 BGB nicht die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten.
BGH, Urteil vom 22.11.2017, VIII ZR 291/16

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