Emminghausstraße 1
61250 Usingen

info(at)dieandre.com

Tel.: 06081 / 57760-0

Fax: 06081 / 57760-20

ddiv-logo Creditreform Mitgliederlogo, Ihr Spezialist für Bonitätsprüfung, Inkasso, Zahlungsfauml;higkeit

DIE ANDRE Hausverwaltung ist immer besser! Auch bei Ihnen in Limburg!

25 Jahre Erfahrung im Bereich der Hausverwaltung sind sehr aussagekräftig. Diese Tatsache und den darüber hinaus zahlreichen Serviceleistungen, sowie eine ganze Reihe an Qualitätsmerkmalen macht uns auch für Ihre Liegenschaft in Limburg zum optimalen Dienstleister.

Arbeiten Sie mit uns zusammen und profitieren Sie von folgenden Serviceleistungen und Qualitätsmerkmalen für Ihre Liegenschaft in Limburg:

  • Wir gestalten die Eigentümerversammlung. Eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung der Eigentümerversammlung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
  • Erstklassiger Versicherungsschutz im Falle von Vermögens- bzw. Vertrauensschäden
  • Ihre Liegenschaften begehen wir regelmäßig
  • Vorlegung von vollständigen und transparenten Abrechnungen einschließlich aller aller für Sie wichtigen Bescheinigungen für das Finanzamt
  • Neben einer stetigen und kontinuierlichen Untersuchung Ihrer Versorgungsverträge, optimieren wir ebenso in regelmäßigen Abständen Ihre Versicherungsverträge rund um Ihre Immobilie
  • Sie erreichen uns 40 h wöchentlich
  • Wir sorgen für eine fortlaufende Qualifizierung Ihrer Ansprechpartner
  • Mitglied im Verband der hessischen Immobilienverwalter (VdIVH)

 

DieAndre

Sie haben Fragen oder Probleme rund um den Themenbereich der Hausverwaltung in Limburg? Kontaktieren Sie uns – Unser fünfköpfiges Team unterstützt Sie jederzeit gerne!

Die folgenden 10 Punkte garantieren wir Ihnen im Rahmen unserer Leistungsversprechen. Sollten Sie uns tatsächlich dabei „ertappen“, dass wir einen dieser Punkte nicht einhalten, erstatten wir Ihnen eine Verwaltergebühr zurück:

  • Über Instandhaltungsrücklagen verfügen wir auf Wunsch nur zusammen mit einem Bevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Mietzahlungen verbuchen wir ausschließlich auf Treuhandkonten, die im Falle einer Insolvenz geschützt sind.
  • Klar definierte Ausschreibungs- und Auftragsbedingungen unserer Lieferanten inklusive Anfordern von Referenzen. Zudem nach Möglichkeit Zahlung unter Ausnutzung von Skonto.
  • Wir bringen Sie bzw. Ihre Mieter rechtzeitig zu Steuerterminen bzw. vor Ablauf von Ausschlussfristen in Besitz aller Abrechnungen. Entsprechende Erklärungen oder Bescheinigungen im Falle, dass dies aufgrund externer Einflüsse nicht möglich ist, liefern wir unaufgefordert nach.
  • Spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin wird die Hausgeldabrechnung vorgelegt. So hat jeder ausreichend Zeit für eine genaue Überprüfung der bereitgestellten Unterlagen.
  • Ein regelmäßiger Besuch der von uns betreuten Liegenschaften (mindestens zwei Mal pro Jahr) ist gleichermaßen selbstverständlich, wie das regelmäßige Treffen (ebenfalls mindestens zwei Mal pro Jahr) mit den Beiräten. Eigentümer- bzw. Mietersprechstunden finden auch spätestens halbjährlich statt.
  • Unser Team wird mindestens zweimal pro Jahr geschult, um auf dem neusten Stand der Rechtssprechung zu sein. Eine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die vorhandenen Nachweise ist fortlaufend möglich.
  • Bevorzugung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Materialien und Techniken bei der Verteilung von Reparatur- und Sanierungsaufträgen (bei ansonsten gleichen Konditionen).
  • Wir stellen den Eigentümern und Mietern auf unserer Webseite einen geschützten Bereich zur Verfügung, in dem Sie 24 Stunden am Tag wichtige Dokumente (wie z.B. Teilungserklärung, Versicherungsschein, usw.) abrufen können. Auch die Handwerkerangebote für beschlossene Sanierungsarbeiten finden Sie hier.
  • Sie können zu jederzeit alle Ihre Liegenschaft betreffenden Unterlagen kostenfrei bei uns einsehen. Diesbezüglich können Sie einen Termin bei uns im Büro ausmachen oder wir stellen die Möglichkeit im Rahmen einer Objektbegehung. Erwartungsgemäß können wir Ihnen Kopien aller Unterlagen (gegen Kostenerstattung) zur Verfügung stellen.
  • Beantwortung aller Anfragen innerhalb eines definierten Zeitraums (mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub) mit zumindest einem Zwischenbescheid: Telefonanrufe innerhalb eines Tages (24 Stunden), E-Mails innerhalb von zwei Arbeitstagen (48 Stunden) und Briefe innerhalb einer Woche. In aller Regel sind wir aber schneller!